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Jagdgenossen

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Grundeigentümer mit jagdbarer Fläche in der Gemarkung Kehrenbach.
Zum 31.12.2015 waren es 106 Mitglieder, mit insgesamt 140 ha jagdbarer Fläche.
Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen
zu verwalten und zu nutzen, sowie für Ersatz bei Wildschaden zu sorgen.

Die Genossenschaftsversammlung als oberstes Organ, findet jährlich einmal statt.

Von ihr wird auch alle vier Jahre der Jagdvorstand gewählt, der zur Zeit aus folgenden Mitgliedern besteht:VorstandVorsitzender: Patrick Rachner / Stellvertreter: Andreas HeinemannKassierer: Niclas FalkSchriftführer: Sören Käsemodel / stellv. Schriftführer günther Schmoll

Erweiteter Vorstand: Manfred Körber, Karl Walenta, Niclas Falk

Genossenschaftsausschuss steht bei Fragen und neuen Anschaffungen dem Vorstand beratend zur Seite.Er setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Nico Schmoll, Karl Walenta, Frank Kaiser

Geräteverwaltung:Gerüst: Peter Wimmel und Daniel NieswandtSpalter: Carsten PapeHochentaster/Laubgebläse: Patrick Rachner

Wickelmaschine/Güllefass/Schneckenkornstreuer: Andreas Heinemann
Außerdem wird von der Versammlung die Jagdverpachtung an die jeweiligen Pächter  beschlossen. 

Dies war bisher ohne Ausnahme Hessen Forst.

Die  Berechtigung zur Ausübung der Jagd ist in Deutschland gesetzlich an eine bestimmte Grundbesitzfläche gebunden. Jagdberechtigt ist dabei nur der  Eigentümer oder Pächter von mehr als 75 ha zusammenhängender Land-  Forst- oder Fischerei wirtschaftlich nutzbarer Fläche (Eigenjagdbezirk).
Besitzer kleinerer Flächen können sich, nach § 9 BjagdG, zu einer  Jagdgenossenschaft zusammenschließen. 

Eine Genossenschaftsjagd muss in  Hessen mindestens 200 ha zusammenhängende Fläche umfassen und wird von  ihren Besitzern meist verpachtet. 

In Kehrenbach handelt es sich wegen  der geringeren Größe um eine Angliederungsjagdgenossenschaft.Des  weiteren beschließt die Versammlung über die Verwendung des Jagdertrages. Satzungsgemäß kann der Jagdertrag an die einzelnen  Jagdgenossen ausgezahlt werden, dies wurde in Kehrenbach bisher noch nie angewendet sondern der Betrag wurde für gemeinnützige Zwecke zur  Verfügung gestellt und der Restbetrag zur Rücklage zugeführt. 

Der  alljährliche Grillnachmittag der Jagdgenossen ist schon ein fester  Termin im alljährlichen Dorfleben. Außerdem werden in unregelmäßigen  Abständen Bustagesfahrten unternommen.Bei dem Ausbau und Sanierung  der Wirtschaftswege
beteiligt sich die Jagdgenossenschaft mit einem  Kostenanteil. 

Für die Ausstattung des DGH, Ruhebänke in der Gemarkung  sowie für den Anbau der Friedhofhalle wurden nicht unerhebliche Mittel  zur Verfügung gestellt.

Satzung der Jagdgenossenschaft als Download.